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   BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57   

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BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57 (https://dejure.org/1957,113)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1957 - VII P 3.57 (https://dejure.org/1957,113)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1957 - VII P 3.57 (https://dejure.org/1957,113)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 7, 22

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 60
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89

    Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86

    Personalvertretung - Nebenstelle

    Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, kann im Einzelfall gerichtlich nachgeprüft werden, weil es sich bei der genannten Wortfolge in § 6 Abs. 3 Satz 1 BPersVG um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist (BVerwGE 6, 60 ).

    Die Gesichtspunkte, nach denen dieser unbestimmte Rechtsbegriff im jeweiligen Fall auszufüllen ist, sind aus dem dargestellten Grund für die Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 3 Satz 1 BPersVG abzuleiten (BVerwGE 6, 60 ).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 9.90

    Relevanz personalvertretungsrechtlicher Befugnisse des Dienststellenleiters für

    "Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok. Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89

    Anforderungen an die Verselbstständigung einer Außendienststelle vor dem

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 1.91

    Wahl eines Personalrates

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.08.1991 - 6 P 27.90

    Einrichtung von Bauaufsichten, um die Erfüllung von Aufträgen der Bundeswehr

    "Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 2.91

    Verselbstständigung von Nebenstellen und Teilen einer Dienststelle -

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • VG Bremen, 01.06.2017 - 1 K 927/16

    Anfechtung der Wahl zur Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte; Wahl der

    Fallen der Tag des Erlasses und der der Bekanntgabe des Wahlausschreibens auseinander, ist eine richtige Berechnung des letzten Tages der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge nicht möglich, weil sie entweder mit dem Tag des Erlasses oder mit dem die Frist in Gang setzenden Tag der Bekanntgabe nicht zu vereinbaren ist (vgl. zu der Bestimmung des § 6 WO-PV entsprechenden Vorschrift des § 6 der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz: BVerwG, Beschl. v. 17.12.1957 - VII P 6.57 - BVerwGE 6, 60).

    Diese Voraussetzungen sind im Falle der Bestimmungen des § 6 WO-FB i.V.m. § 6 Abs. 3 WO-PV zweifelsfrei erfüllt (vgl. zu der Bestimmung des § 6 Abs. 3 WO-PV entsprechenden Vorschrift des § 6 Abs. 3 der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz: BVerwG, Beschl. v. 17.12.1957 - VII P 6.57 - BVerwGE 6, 60).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 11.89

    Wahl eines Personalrates - Voraussetzungen für eine Verselbstständigung einer

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91

    Anfechtung der Wahlen zur örtlichen Personalvertretung - Verselbstständigung von

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok. Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 22/88

    Rechtmäßigkeit der personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung einer

  • BVerwG, 29.01.1965 - VII P 9.64

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung in Personalvertretungssachen -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 18/88

    Rechtmäßigkeit einer personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung einer

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 20/88

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 21/88

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Verselbstständigungsbeschlusses;

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61

    Begründetheit der Anfechtung der Wahl eines Personalrats - Anforderungen an das

  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.10.1975 - 7 P 18.75

    Nebendienststelle - Teildienststelle - Weite räumliche Entfernung

  • BVerwG, 30.05.1963 - III C 129.61

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92

    Wirksamkeit der Wahl des Personalrats der Landwirtschaftskammer; Wegfall der

  • BVerwG, 08.08.1958 - VII P 14.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.07.1977 - 7 P 31.77

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung wegen fehlender Abweichung

  • VG Mainz, 03.05.2011 - 5 K 1483/10

    Anforderungen an die Rechtsmäßigkeit einer personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.07.1960 - P 1/60

    Berechtigung und Zuständigkeit einer zulässigen Kündigung bei mehreren

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1960 - P 4/60

    Befugnis des Dienststellenleiters zur Wahlanfechtung; Verselbständigung der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.04.1959 - P 2/59

    Personalvertretungsrechtliche Verselbständigung einer Dienstnebenstelle;

  • VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 81-IV-99
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